Sicherheit auf dem Münchner Oktoberfest
Die
Wiesn lockt jährlich Millionen von Menschen auf die Theresienwiese.
Es ist daher verständlich, dass Aspekt Sicherheit auf der Wiesn
seit je her besonders gross geschreiben wird!
An einem Wochenende können sich bis zu einer Million Menschen
auf dem Gelände tummeln. Für "Wiesn-Neulinge"
ist die Grösse des Geländes und die enorme Besucheranzahl
überwältigend.
Damit Ihr Euren Besuch unbeschwert geniessen könnt, zeigen
wir Euch hier, was alles unternommen wird, um den Aufenthalt für
Euch immer sicherer zu machen.
Wie sicher ist ein also Besuch auf dem Oktoberfest?
Der Arbeitskreis "Sicherheit auf der Wiesn", zu dem die
Festleitung des Oktoberfestes sowie alle beteiligten Behörden
gehören, hat in den Jahren 1997 bis 2004 viele Massnahmen auf
den Weg gebracht, durch die die Sicherheit auf der Wiesn noch weiter
erhöht wurden.
Die Massnahmen sind vielfältig
Allgemeine Sicherheit, Kinderschutz, Schutz von Mädchen und
Frauen, Entzerrung der Besuchermassen, Rettungswege, Ordnerpersonal
und Sicherheit in den Bierzelten...
| Lest auch unsere "Do
& Donts". Weitere (offizielle) Ge- und Verbote
könnt Ihr in dem Flyer der Festleitung "Spass auf
dem Oktoberfest" nachlesen. Download unter "Service". |

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Überblick über die Sicherheitmassnahmen

Massnahmen zur allgemeinen Sicherheit
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Einrichtung einer dritten Rettungsstation vom BRK (seit 1997) |
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Verbot von Rollerblade- und Radfahren (seit 1997) |
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Hunde- und Tierverbot |
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Täglicher Kontakt zum Wetteramt München (Sturmwarnung)
(seit 2000) |
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Videoüberwachung von Problemzonen und "Angsträumen"
auf dem Festgelände (seit 2001) |
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Nummerierung der Zelteingänge (Himmelsrichtung + laufende
Nummer) (seit 2002) |
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Hausnummern für Wiesn-Geschäfte: von der Bavaria
ausgehend steigen die Hausnummern - links ungerade, rechts gerade
- nach allen Himmelsrichtungen an (seit 2003) |
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Baustellensicherheit: Reduzierung der Wiesn-Kantinen in der
Aufbauphase und Beschränkung der Nutzung auf Inhaber von
Kantinenausweisen (seit 2004) |
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Faltblatt "Spass auf dem Oktoberfest" zur Information
der Wiesn-Besucher über die geltenden Ver- und Gebote in
der Oktoberfestverordnung (seit 2004) |
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Bessere Ausleuchtung des Hangs beim Rettungsweg West zur Abschreckung
für potentielle Straftäter und zur noch besseren Videodokumentation
strafbarer Handlungen durch die Polizei (seit 2005) |
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Reduzierung der Wohn-, Park- und Kühlwägen hinter
den Schaustellerbetrieben als Vorgabe des Vorbeugenden Brandschutzes
(seit 2005) |
Kinderschutzmassnahmen
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Kinder unter sechs Jahren dürfen sich - auch in Begleitung
von erziehungsberechtigten Erwachsenen - nach 20.00 Uhr nicht
mehr in Bierzelten aufhalten. (seit 1997) |
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Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände
bis 18.00 Uhr erlaubt.
An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt. |
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Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit
auf der Festwiese
ab 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
gestattet. |
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Verkauf von Alcopops ist auf der Wiesn nicht erlaubt. (seit
2004) |
Massnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen
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Erste Massnahmen, wie die Einrichtung eines Security Points
und die Erstellung von Informationsmaterial, sind bereits zur
Wies'n 2003 angelaufen. |
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Im Vorfeld wurde intensive Aufklärungsarbeit zum Thema
"sexualisierte Gewalt" geleistet mit dem Ziel, die
Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren,
Handlungs- möglichkeiten bei Übergriffen aufzuzeigen
und die Zivilcourage zu stärken |
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Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Einzelaktionen
und Hilfsmassnahmen bekannt
zu machen und die Gesamtthematik ins Bewusstsein zu bringen.(seit
2004) |
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Erstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterialien
und Werbemitteln (Buttons) sowie eine Plakat-Aktion (seit 2003).
Weitere Infos gibts hier... |
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Security Point auf der Festwiese (seit 2003) |
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Fahrdienst (seit 2004). Weitere Infos gibts hier... |
Massnahmen zur Entzerrung
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Behördenhof wird verkleinert, um Stauraum vor dem Schottenhamel-Zelt
zu gewinnen
(seit 1997) |
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Reduzierung des Lieferverkehrs (seit 1997) |
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Verlegung der Fischervroni (seit 1998) |
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Brauereigespanne: Regelung der Stellplätze und -zeiten
(seit 1998) |
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Keine Fussball-Grossveranstaltungen an Wochenenden (seit 1998) |
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Propagierung der U-Bahnhöfe Goetheplatz und Schwanthalerhöhe,
um den U-Bahnhof Theresienwiese zu entlasten (seit 2000) |
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Verlängerung der Betriebszeiten von Schaustellern und
Marktkaufleuten auf 24.00 Uhr freitags und samstags (seit 2000) |
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Gutscheine der Festhallen gelten bis 31. Oktober in den Stammbetrieben
(seit 1999) |
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Pressearbeit mit Wiesn-Barometer (seit 1997) und Rundfunkdurchsagen
bei Überfüllung der Zelte (seit 2000) |
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Samstags, sonntags und feiertags ist um 22.30 Uhr letzter
Bierausschank und Musikschluss (seit 2003) |
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Keine Mastenplätze in der Strasse 1 zwischen Wirtsbuden
und Schaustellerstrasse (2005) |
Massnahmen zur Sicherstellung der Rettungswege
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Bereits bei Konzeption des Festes werden Neuheiten und Grossfahrgeschäfte
so platziert, dass Stauraum und gesicherte Zufahrt für
Rettungsfahrzeuge bestehen (seit 1997) |
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Einrichtung von Rettungswegen (1997 und 1998) |
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Verbesserung der Rettungswege nach DIN 14090 (tauglich für
schwere Rettungsfahrzeuge) (seit 1999) |
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Drehverbot im Behördenhof von Freitag, 18.00 Uhr bis
Sonntag, 18.00 Uhr |
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Neue Rettungswege zwischen Hippodrom und Armbrustschützenzelt
sowie um das vergrösserte Weinzelt (2005) |
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Verbesserung der Rettungswegsituation im Wein- und Käferzelt
(2005) |
Ordnerkonzept
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Eigenes Ordnerkonzept für jedes Festzelt |
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Wiesn-Qualifikation der Ordner |
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Rechtzeitiger Einsatz des Ordnerpersonals in ausreichender
Zahl in den Zelten und Gärten |
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Erhöhung des Ordnerpersonals seit 1997 um 60 Prozent
auf 502 Personen. |
Massnahmen zur Sicherheit in den Bierzelten
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Vorrangig gilt, Stauräume zu schaffen, Rettungswege frei
zu halten und die Besuchersituation zu entzerren |
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Vergrösserung und hygienische Verbesserung der Toilettenanlagen |
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Reservierungspraxis für alle Zelte (Ausnahme: Weinzelt
und Käfer's Wiesn-Schänke): Montag bis Freitag besteht
Reservierungsverbot von einem Drittel des Mittelschiffs; Samstags,
sonntags und am 03. Oktober (Feiertag zum Tag der Deutschen
Einheit) muss das Mittelschiff ganz frei bleiben |
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Verbot von Veranstaltungen (laut Oktoberfestordnung V, §
42) |
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Überwachung der Sturmfestigkeit der Zelte (2000) |
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Zur Entlastung der 14 städtischen Toilettenanlagen auf
dem Festgelände und den Zelttoiletten werden in den Biergärten
der Festzelte Toiletten errichtet und die Toilettenanzahl insgesamt
um 20 Prozent erhöht. Die Erreichbarkeit der Toiletten
wird durch Ordnereinsatz geregelt. (2005) |
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Die Nutzungsmöglichkeit von Mobiltelefonen wird im Toilettenbereich
erschwert oder verhindert. (2005) |
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Besucherwechsel durch Musikgestaltung: Bis 18.00 Uhr darf
von den Wiesn-Kapellen nur "nicht aufheizende Musik"
gespielt werden. Die Musikanlagen werden durch Lautstärkebegrenzer
so gesteuert, dass der Schallpegel tagsüber 85 Dezibel
(A) nicht übersteigt. Die Mittelbetriebe sind tagsüber
vor 18.00 Uhr verpflichtet, in Eigenverantwortung sicherzustellen,
dass der Schallpegel der Musikanlage 85 Dezibel (A) nicht übersteigt
(2005). |

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